Parkwarntafel
Parkwarntafel Klappbar 285mm x 285mm
Material: Grundplatte aus Aluminium mit Drehwirbel / Hochleistungsreflektoren aus Kunststoff
bauartgeprüft, wahlweise rechts- oder linksabweisend
Hinweis:
Parkwarntafeln (auch Nachtparktafeln) oder eine eigene Lichtquelle sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht - für innerorts auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Pkw, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. und für Anhänger, ganz egal welcher "Gewichtsklasse"(siehe Straßenverkehrs-Ordnung StVO
§ 17 Beleuchtung).
Parkwarntafeln werden hinten und vorne an Fahrzeugen angebracht und sollen dank ihrer reflektierenden Wirkung für eine bessere Sichtbarkeit sorgen und die seitliche Begrenzung des Fahrzeugs anzeigen.
Ein häufiger Fehler ist, dass Parkwarntafeln zu weit über die seitliche Begrenzung des Fahrzeugs hinausragen und damit eine Gefahrenquelle darstellen. Laut Vorschrift ist außerdem darauf zu achten, dass Parkwarntafeln richtig herum angebracht werden: Die Warnstreifen sollen von innen oben nach außen unten verlaufen.
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO§ 51c Parkleuchten, Park-Warntafeln) ist genau geregelt, wo und wie die Parkwarntafeln am Fahrzeug angebracht werden müssen. Park-Warntafeln, deren wirksame Teile nur bei parkenden Fahrzeugen sichtbar sein dürfen, müssen auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig und nicht höher als 1 000 mm (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) so angebracht sein, dass sie mit dem Umriss des Fahrzeugs, Zuges oder der Ladung abschließen. Abweichungen von nicht mehr als 100 mm nach innen sind zulässig. Rückstrahler und amtliche Kennzeichen dürfen durch Park-Warntafeln nicht verdeckt werden.